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Antragsberechtigung und Antragsverfahren Antragsberechtigt sind natürliche Personen, soweit mit einer möglichen Zuwendung die satzungsgemäßen Zwecke erfüllt sind. Förderanträge, die außerhalb des Stiftungszweckes liegen, oder Projekte und Maßnahmen außerhalb des regionalen Tätigkeitsbereiches der Stiftung können vom Vorstand der Stiftung abgelehnt werden. Anträge sind rechtsverbindlich unterzeichnet, unter Verwenden des von der Stiftung erhältlichen Antragsformulars an die Stiftung zu richten. Die Stiftung erwartet, dass die Antragsteller nach Möglichkeit Eigenmittel in angemessenem Umfang einbringen und weitere Finanzierungsmöglichkeiten ausschöpfen. Die schriftliche Finanzierungszusage Dritter ist mit dem Antrag vorzulegen. Voraussetzung für das Bearbeiten des Förderantrages und die Vorlage an den Stiftungsvorstand ist die Vollständigkeit aller erforderlichen Unterlagen. Vor Beschlussfassung des Stiftungsvorstandes bereits begonnene bzw. abgeschlossene Projekte sind in der Regel von der Förderung ausgeschlossen. Die Stiftung ist mit erfolgter Antragstellung berechtigt, die Förderanträge zur Beurteilung an die jeweils zuständige Ausbildungsstätte, das Stadt- oder Kreisjugendamt und das Staatl. Schulamt weiter zu geben. Die Beurteilungen können in die Entscheidungsfindung des Stiftungsvorstandes einfließen. Den Förderantrag der Lina Bauerschmidt-Stiftung finden Sie hier:
Anträge auf Zuwendungen sind zu richten an: Lina Bauerschmidt-Stiftung
Fax 0 92 29 / 97 95 56 www.lina-bauerschmidt-stiftung.de info@lina-bauerschmidt-stiftung.de Näheres zur Auszahlung der Zuwendungen und zur Vorlage von Verwendungsnachweisen regeln die Vergaberichtlinien der Stiftung. |
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